Spielordnung
Aktualisierte Fassung 2012
1) Mitglieder:
Mitglieder im Sinne dieser Spielordnung sind Mitglieder der Tennisabteilung des TSV 1877 Burgbernheim. Die Festlegungen dieser Spielordnung ist von allen Mitgliedern sowie auch von allen nicht der Tennisabteilung des TSV angehörigen SpielerInnen zu beachten.
2) Beiträge und Platzgebühren:
Die derzeit gültigen Beiträge (Stand 23.04.2012):
Beitragsgruppen | Jahresbeitrag Abteilung |
Jahresbeitrag |
Kinder | 15 € | 24 € |
Jugendliche | 30 € | 30 € |
Schüler und Studenten* (18-27 Jahre) |
30 € | 54 € |
Erwachsene | 50 € | 54 € |
Familien (ab 2 Erwachsene und 1 Kind)** | 100 € | 108 € |
*Nachweis ist unaufgefordert zum Jahresbeginn einzureichen.
**Als Familien im Sinne dieser Spielordnung gelten Paare mit ihren Kindern (bis 18 J.), die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft in ehelicher oder in eheähnlicher Beziehung zusammenleben.
Als Kinder gelten auch Schüler und Studenten (18-27 J.), sofern sie dies am Jahresbeginn unaufgefordert belegen.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, seinen Jahresbeitrag bis spätestens 28. Februar des jeweiligen Jahres zu begleichen oder über eine Einzugsermächtigung von seinem Konto abbuchen zu lassen.
Mitglieder spielen ohne zusätzliche Kosten.
Gäste:
Die Spielgebühr 8.- € pro Stunde und Platz. Die Gastspieler sind namentlich im Belegungsplan zu vermerken, die Spielgebühren mit einem entsprechenden Zahlungsvermerk auf den Briefumschlägen in den Briefkasten mit der Aufschrift ,"Gäste" zu werfen.
3) Platzbelegung und Spielbetrieb
Für alle nicht der Tennisabteilung angehörenden Spieler (Gäste und sonstige TSV Mitglieder) gilt zu beachten, dass vor Benutzung der Plätze unbedingt auf geplantes und stattfindendes Training sowie Spiele von Abteilungsmitgliedern, nach dem Belegungsplan, zu achten ist.
Spätestens vor Spielbeginn sind für alle drei Plätze die Spieler namentlich auf dem Platz einzutragen.
Vor Ablauf der Spielzeit ist der Platz von den Spielern wieder spielbereit zu machen. Er ist insbesondere ordentlich abzuziehen und bei Trockenheit gründlich zu wässern.
Auf den Sportanlagen ist den Anordnungen des Vorstandes, des Abteilungsleiters oder des Platzwartes bzw. eines sonstigen Verantwortlichen Folge zu leisten.
Die Plätze dürfen ausschließlich mit Tennisschuhen bespielt werden. Schuhe mit grobem Profil sind zu vermeiden. Zuschauer dürfen sich nur in geeigneten Schuhen und mit Zustimmung der Spieler auf dem Platz aufhalten.
4) Arbeitsstunden
Jedes Mitglied hat 3 Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten. Arbeitspflichtig ist jedes Mitglied, das im laufenden Kalenderjahr 15 Jahre oder älter wird. Die zu erbringende Stundenzahl kann aber von der Abteilungsleitung den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden. Für nicht erbrachte Arbeitsleistungen wird den aktiven Spielern (d.h. denjenigen, die in der jeweiligen Saison tatsächlich gespielt haben) pro Stunde ein Betrag von 10.-€ in Rechnung gestellt.